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Was ändert sich 2026 im spanischen Verkehrsrecht?

· La Rédaction de TDV
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Spanien neues Verkehrsrecht: mehr Abstand zu Radfahrenden, Gurtpflicht, E-Scooter- und Motorradregeln im Überblick.
Was ändert sich 2026 im spanischen Verkehrsrecht?

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Spanien ein reformiertes Verkehrsrecht. Ein am 23. Juni 2026 vom spanischen Ministerrat verabschiedetes Königliches Dekret (Real Decreto 518/2026) ändert das Reglamento General de Circulación: neuer Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrenden, Wegfall mehrerer Ausnahmen von der Anschnallpflicht, Mindestalter und Helmpflicht für E-Scooter sowie Handschuh- und Schuhpflicht für Motorradfahrer. Zwei weitere Vorgaben treten erst ein Jahr später, am 1. Oktober 2027, in Kraft. Die Regeln gelten im gesamten spanischen Staatsgebiet, also auch in Valencia, Alicante und auf den Balearen.

Was ändert sich beim Überholen von Radfahrenden?

Beim Überholen eines Radfahrenden muss künftig ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, und zwar mit vollständigem Fahrstreifenwechsel, sobald die Fahrbahn mehrere Spuren hat: Es reicht nicht mehr, innerhalb derselben Spur "Platz zu machen", so die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) in ihrer offiziellen Mitteilung vom 23. Juni 2026. Zusätzlich muss die Geschwindigkeit beim Überholen um mindestens 20 km/h gegenüber dem auf der Spur zulässigen Höchsttempo reduziert werden.

Zum Vergleich: Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 5) schreibt beim Überholen von Radfahrenden bereits einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts vor. Für wen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit dem Auto oder Wohnmobil nach Spanien fährt, ist das Prinzip also nicht neu, wohl aber die zusätzliche Pflicht zum vollständigen Spurwechsel und zur Temporeduzierung. Mehr zum Radfahren in der Region im Guide zum Radfahren in der Region Valencia.

Gilt die Anschnallpflicht jetzt ausnahmslos für alle?

Fast ausnahmslos, ja. Das neue Reglement streicht die bisherigen Ausnahmen für Taxifahrer, Zusteller (Lieferdienste) und Fahrlehrer, so die DGT (23. Juni 2026). Die einzige verbleibende Ausnahme betrifft Patient:innen, die in einem medizinisch ausgestatteten Krankenwagen transportiert werden.

Welche neuen Regeln gelten für E-Scooter?

Für elektrische Tretroller (in Spanien VMP, Vehículo de Movilidad Personal genannt) gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren, Helmpflicht sowie eine Pflicht zur reflektierenden Warnweste bei Nacht oder schlechter Sicht, so die DGT (23. Juni 2026). Der Verstoß gilt als schwerwiegend (infracción grave) und wird laut mehreren Fachmedien, darunter dvuelta.es (Juli 2026), mit 200 Euro Bußgeld geahndet. Die Pflicht zur durchgehenden Beleuchtung rund um die Uhr wird dagegen erst zum 1. Oktober 2027 eingeführt.

Für Valencia ist das direkt relevant: Leihroller gehören im Stadtzentrum längst zum Alltag. Einen Überblick über Verleihsysteme und Alternativen gibt der Guide zu Valenbisi, E-Mopeds und E-Scootern in Valencia.

Welche neuen Pflichten gelten für Motorradfahrer?

Auf Überlandstraßen werden homologierte Handschuhe Pflicht, geschlossenes Schuhwerk ist künftig auf jeder Straßenart vorgeschrieben, also auch innerorts, so die DGT (23. Juni 2026) sowie coches.net (2026). Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 200 Euro fällig. Ein spezifisch homologierter Helm (nicht nur ein zertifizierter) wird dagegen erst zum 1. Oktober 2027 vorgeschrieben, zeitgleich mit der Beleuchtungspflicht für E-Scooter.

Wer mit einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zugelassenen Motorrad oder Auto nach Spanien reist oder vor Ort ein Fahrzeug umgemeldet hat, findet Hintergrund zum Führerschein und zur Fahrzeugzulassung im Guide "Auto in Valencia".

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?

In den meisten hier genannten Fällen (nicht konformes Überholen, fehlende Handschuhe oder fehlendes geschlossenes Schuhwerk bei Motorradfahrern, E-Scooter-Verstöße) liegt das Bußgeld bei 200 Euro, so die DGT und mehrere Fachmedien. Einige davon, etwa coches.net und dvuelta.es, berichten zusätzlich von einem möglichen Punkteabzug je nach genauer Art des Verstoßes; dieser Punktekatalog ist bislang aber nicht einheitlich für jeden Einzelfall bestätigt und sollte mit Vorsicht behandelt werden. Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Bescheids reduziert sich das Bußgeld laut dvuelta.es (Juli 2026) um 50 Prozent.

Warum treten manche Regeln erst 2027 in Kraft?

Das Königliche Dekret wurde am 23. Juni 2026 im Ministerrat verabschiedet, seine Anwendung erfolgt laut DGT (23. Juni 2026) aber in zwei Stufen: Der Großteil der Neuerungen (Überholabstand, Anschnallpflicht, E-Scooter-Regeln, Handschuh- und Schuhpflicht für Motorradfahrer) gilt ab dem 1. Oktober 2026. Zwei technisch anspruchsvollere Vorgaben, die durchgehende Beleuchtung von E-Scootern und der spezifisch homologierte Motorradhelm, werden erst zum 1. Oktober 2027 Pflicht, um der Branche (Herstellern und Handel) mehr Zeit zur Anpassung zu geben.

Was bedeutet das für Valencia, Alicante und die Balearen?

Das Reglamento General de Circulación ist eine landesweite Norm, sie gilt in ganz Spanien gleichermaßen, ohne regionale Ausnahme für die Comunidad Valenciana oder die Balearen. Praktisch spürbar ist die Reform vor allem für Nutzer:innen von Leih-E-Scootern in der Innenstadt von Valencia und Alicante sowie für Radfahrende auf den Vías Verdes der Region. Auch für die vielen deutschen, österreichischen und Schweizer Wohnmobil-Reisenden, die im Winter traditionell an die Costa Blanca fahren, gilt ab Oktober 2026 der neue Überholabstand zu Radfahrenden auf den Landstraßen zwischen den Orten. Wer sich neu in Valencia niederlässt und ein Fahrzeug ummelden oder den Führerschein umtauschen will, findet die nötigen Schritte im bereits verlinkten Auto-Guide.

RegelBis zum 30. September 2026Ab dem 1. Oktober 2026
Überholen von RadfahrendenEmpfohlener Seitenabstand, kein verpflichtender Spurwechsel1,5 m Pflicht, vollständiger Spurwechsel, Tempo mindestens 20 km/h reduziert
Anschnallpflicht (Taxi, Zusteller, Fahrschule)Ausnahmen je nach Fall möglichPflicht ohne Ausnahme (außer medizinischer Krankenwagen)
E-Scooter (VMP)Kein bundesweites Mindestalter, keine HelmpflichtMindestalter 15 Jahre, Helm- und (nachts) Warnwestenpflicht
Motorrad: Handschuhe und SchuheNicht vorgeschriebenHomologierte Handschuhe (Überland) und geschlossenes Schuhwerk (überall) Pflicht
Homologierter Motorradhelm / durchgehende E-Scooter-BeleuchtungNicht anwendbarVerschoben auf den 1. Oktober 2027

Häufig gestellte Fragen

Betrifft die neue Verkehrsordnung auch ausländische Tourist:innen?
Ja. Das Reglamento General de Circulación gilt für alle Fahrzeugführer:innen in Spanien, unabhängig von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit, also auch für Feriengäste mit Mietwagen oder eigenem Fahrzeug.

Muss ich schon vor dem 1. Oktober 2026 Handschuhe beim Motorradfahren tragen?
Nein. Die Pflicht gilt erst ab dem 1. Oktober 2026. Bis dahin bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.

Wird eine Helmpflicht auch für Fahrräder eingeführt?
Nein. Das neue Reglement führt keine Helmpflicht für Radfahrende im Stadtverkehr ein. Die neue Helmpflicht betrifft ausschließlich E-Scooter (VMP) ab 15 Jahren.

Was passiert bei einem Verstoß nach dem 1. Oktober 2026?
In den meisten hier beschriebenen Fällen wird ein Bußgeld von 200 Euro fällig, das sich bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen um 50 Prozent reduziert. Ob und wie viele Punkte zusätzlich abgezogen werden, hängt vom genauen Verstoß ab und ist noch nicht für jeden Fall einheitlich bestätigt.

Gilt die Reform auch für Mietwagen und Wohnmobile mit ausländischem Kennzeichen?
Ja. Die Regeln gelten für jedes Fahrzeug auf spanischen Straßen, unabhängig vom Zulassungsland, also auch für Mietwagen und Wohnmobile aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Quellen

  • DGT (Dirección General de Tráfico, spanische Verkehrsbehörde, dgt.es), offizielle Mitteilung, 23. Juni 2026
  • coches.net, 2026
  • dvuelta.es, Juli 2026
  • motor16.com, 2026

Stand: 27. Juli 2026. Einzelne Bußgeldfolgen (Punkteabzug) variieren je nach Quelle und sind noch nicht für jeden Einzelfall offiziell bestätigt; sie sollten vor einer konkreten Fahrt gegebenenfalls direkt bei der DGT geprüft werden. Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt, anschließend von unserer Redaktion recherchiert, geprüft und freigegeben, die die redaktionelle Verantwortung dafür trägt.

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