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Das Digital-Nomad-Visum: für wen (und warum du es höchstwahrscheinlich nicht brauchst)

15 juin 2026 · La Rédaction de TDV
Über das spanische Digital-Nomad-Visum wird viel geredet. Aber als EU-Bürger betrifft es dich nicht. Wir erklären dir, warum – und an wen es sich wirklich richtet.
Das Digital-Nomad-Visum: für wen (und warum du es höchstwahrscheinlich nicht brauchst)

Über das spanische „Digital-Nomad-Visum“ wird seit dem Startup-Gesetz von 2022 viel geredet. Aber bevor du dich in die Bürokratie stürzt, eine Klarstellung, die dich vielleicht erleichtert: Als EU-Bürger (Deutscher, Österreicher) brauchst du dieses Visum NICHT und kannst es nicht einmal beantragen.

Warum du es nicht brauchst (als EU-Bürger)

Das Digital-Nomad-Visum ist Staatsangehörigen außerhalb der Europäischen Union vorbehalten (Amerikaner, Kanadier, Briten, Argentinier…). Als EU-Bürger genießt du Freizügigkeit: Du kannst in Spanien leben und remote arbeiten, ganz ohne Visum. Die einzige Formalität nach drei Monaten ist die Anmeldung als Resident – die berühmte EU-Anmeldebescheinigung (grüne Karte). Punkt.

Warum dann darüber reden? Weil es dein Umfeld betreffen kann: ein Partner oder Kinder außerhalb der EU (die dir über dieses Verfahren nachziehen können), Freunde oder Geschäftspartner aus Kanada, den USA usw. Und weil viele „Nomad-Visum“ und „Steuervorteil“ verwechseln – zwei verschiedene Dinge (dazu gleich mehr).

Wie dieses Visum aussieht, für die, die es betrifft

Für einen Nicht-Europäer, der von Spanien aus remote arbeitet, sind die Hauptbedingungen:

  • Remote für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten (höchstens 20 % der Einkünfte von spanischen Kunden).
  • Ein ausreichendes Einkommen: rund 200 % des spanischen Mindestlohns, also in der Größenordnung von 2 760 bis 2 850 €/Monat im Jahr 2026 (der genaue Betrag hängt von der zugrunde gelegten Basis ab – auf dem offiziellen Portal prüfen).
  • Ein Diplom oder drei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet, ein Kundenunternehmen, das seit über einem Jahr besteht, ein Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten.
  • Eine vollständige Krankenversicherung (ohne Selbstbehalte) und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Der Ablauf

Zwei Wege: aus dem Ausland über das Konsulat (Visum für ein Jahr) oder aus Spanien über die UGE (die zuständige Einheit), die eine Genehmigung für drei Jahre erteilt und als schnell gilt (Antwort in rund zwanzig Tagen, Schweigen gilt als Zustimmung). Danach verlängerbar.

Und das „Beckham-Gesetz“ in alldem?

Hier verwechseln viele etwas. Das Nomad-Visum ist ein Aufenthaltstitel; das Beckham-Gesetz ist ein vorteilhaftes Steuerregime (Besteuerung mit 24 %), auf das die Inhaber des Visums Anspruch erheben können. Beide sind verbunden, aber verschieden – und das Steuerregime kann auch für manche neu zugezogene Europäer interessant sein.

Kurz gesagt: Als EU-Bürger vergiss das Nomad-Visum und mach deine grüne Karte. Hast du Nicht-Europäer in deinem Umfeld? Dann wird dieses Verfahren sehr nützlich.

Quellen


Infos im Juni 2026 geprüft. Steuer-, Sozial- und Tarifregeln ändern sich: Prüfe vor jedem Schritt die offizielle Quelle (Links unten) und ziehe bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen eine Fachperson hinzu. The Daily Valencia ist ein KI-gestütztes Medium mit menschlicher Endredaktion – ein Zweifel, ein Fehler? Schreib uns.

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