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Édition de juin 2026 Nº 01
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Resident in Valencia werden: die grüne Karte, von der NIE zur Residenz

20 juin 2026 · La Rédaction de TDV
Ab drei Monaten wird die Anmeldung Pflicht. Wir erklären dir die grüne Karte, die nachzuweisenden Voraussetzungen und den Ablauf – ganz ohne Fachchinesisch.
Resident in Valencia werden: die grüne Karte, von der NIE zur Residenz

Du planst, länger als drei Monate zu bleiben? Dann gilt eine Devise: Sich anzumelden ist nicht optional, sondern eine gesetzliche Pflicht für jeden EU-Bürger, der sich in Spanien niederlässt. Der Vorgang mündet in die Anmeldebescheinigung als Unionsbürger – das, was alle die „grüne Karte“ nennen. Und da deine NIE darauf steht, schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe.

Was die grüne Karte eigentlich ist

Erwarte keine schicke laminierte Karte: Oft ist es ein einfaches grünes A4-Blatt (manchmal ein kleines grünes Kärtchen). Darauf stehen dein Name, deine Staatsangehörigkeit, deine Adresse, dein Anmeldedatum und deine NIE. Es ist kein Ausweisdokument: Behalte immer deinen Personalausweis oder Reisepass dabei, um dich auszuweisen. Aber sie beweist offiziell, dass du in Valencia wohnst.

Was du nachweisen musst

Spanien will sichergehen, dass du dem Staat nicht zur Last fällst. Je nach Situation weist du eine dieser Voraussetzungen nach:

  • Angestellt: Ein Arbeitsvertrag oder deine Anmeldung bei der Sozialversicherung reicht. Das ist der einfachste Fall – keine Nachweise über Einkünfte oder Versicherung nötig.
  • Selbstständig (autónomo): deine Anmeldung im Selbstständigen-Regime.
  • Nicht erwerbstätig, Rentner, Privatier: Du musst zwei Dinge nachweisen – ausreichende Einkünfte (die Referenz liegt rund um den IPREM, also etwa 600 €/Monat, aber die Ämter entscheiden im Einzelfall) und eine umfassende, in Spanien gültige Krankenversicherung.
  • Student: Einschreibung an einer Einrichtung + Krankenversicherung + Einkommenserklärung.

In der Praxis verlangen viele Ämter in Valencia auch dein certificado de empadronamiento: Mach das vorher.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  • Termin (cita previa) auf dem Extranjería-Portal, Provinz Valencia, Vorgang „Certificado de registro de ciudadano de la U.E.“.
  • Formular EX-18, in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt.
  • Gebühr (Modelo 790-012): 12 € im Jahr 2026. Achtung: Viele Seiten nennen 16 € – für die EU-Bescheinigung sind es laut offiziellem Tarif genau 12 €.
  • Unterlagen: EX-18, Reisepass/Personalausweis (+ Kopien), Gebührennachweis und der Nachweis passend zu deiner Situation (Vertrag, alta autónomo, Kontoauszüge + Versicherung…).

Die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort am Tag des Termins ausgehändigt. Auch hier ist der Knackpunkt, eine cita zu ergattern (siehe unsere Tipps im Artikel über die NIE).

Und die Nicht-EU-Bürger? Sie laufen über die TIE (Karte mit Foto und Fingerabdrücken), nachdem sie ein Visum bekommen haben: nicht erwerbstätiges Visum, Digital-Nomad-Visum usw. Und falls du vom „Beckham-Gesetz“ hörst: Das ist eine vorteilhafte Steuerregelung, kein Aufenthaltstitel.

Nach fünf Jahren: die Daueraufenthaltsberechtigung

Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erwirbst du automatisch das Recht auf die Daueraufenthaltsberechtigung. Du kannst dann die entsprechende Bescheinigung beantragen – und diesmal keine Voraussetzung mehr bei Einkünften, Versicherung oder Beschäftigung. Bewahre deine ursprüngliche grüne Karte gut auf: Sie beweist die Dauer.

Die Fallen, die du vermeidest

  • Glauben, dein Personalausweis reicht zum Bleiben: Ab drei Monaten ist die Anmeldung Pflicht.
  • Eine TIE beantragen als EU-Bürger: falscher Schalter.
  • Eine Krankenversicherung „mit Selbstbehalten“ für Nicht-Erwerbstätige: oft abgelehnt, es braucht einen Schutz gleichwertig zum öffentlichen System.
  • Die grüne Karte verlieren: Das ist empfindliches Papier, mach Kopien davon.

Quellen


Infos im Juni 2026 geprüft. Behördengänge, Gebühren und Preise ändern sich schnell: Prüfe vor jedem Gang immer die offizielle Quelle (Links unten). The Daily Valencia ist ein KI-gestütztes Medium mit menschlicher Endredaktion – wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns – und ziehe bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen eine Fachperson hinzu.

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