Reisepass und Personalausweis erneuern: DACH-Guide für Valencia
Als Deutsche/r, Österreicher/in oder Schweizer/in kannst du deinen Reisepass oder Personalausweis von Valencia aus erneuern, ohne extra heimzufliegen: aber anders als beim französischen Konsulat, das direkt in Valencia sitzt, gibt es für DACH-Bürger keine eigene Vertretung vor Ort. Für Deutsche ist das Generalkonsulat Barcelona zuständig (mit einem Honorarkonsul in Valencia als erster Anlaufstelle), für Österreicher/innen die Botschaft in Madrid, für Schweizer/innen ebenfalls das Generalkonsulat Barcelona. Der Führerschein läuft nochmal anders: hier zählt vor allem die spanische DGT. Hier der Guide, Dokument für Dokument.
Die goldene Regel: früh anfangen
Ohne lokale Vertretung bedeutet jeder Behördengang für Pass oder Personalausweis fast immer eine Reise nach Barcelona oder Madrid, oder zumindest einen vorab vereinbarten Termin. Die Bearbeitung selbst dauert mehrere Wochen, weil die Dokumente in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gedruckt werden, nicht vor Ort. Rund um den Sommer und die Feiertage füllen sich die Terminkalender zusätzlich. Kümmere dich also am besten, sobald dein Dokument in den nächsten sechs bis zwölf Monaten abläuft, nicht erst kurz vor einer Reise.
Deutscher Pass und Personalausweis: das Generalkonsulat Barcelona ist zuständig
Valencia gehört, wie auch Alicante und Castellón, zum Amtsbezirk des Deutschen Generalkonsulats Barcelona (Torre Mapfre, Carrer de la Marina 16-18, 30. Stock, 08005 Barcelona). Dort werden Reisepass und Personalausweis persönlich und nur mit vorheriger Terminvereinbarung beantragt, weil dabei Fingerabdrücke und ein biometrisches Foto erfasst werden. Die Abholung des fertigen Dokuments läuft dagegen ohne Termin, montags bis freitags von 8.30 bis 10 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 15 Uhr.
- Reisepass: Grundgebühr 70 Euro (ab 24 Jahren, 10 Jahre gültig) beziehungsweise 37,50 Euro (unter 24, 6 Jahre gültig), zuzüglich eines Auslandszuschlags von 31 Euro. Rechne mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit, da der Pass in Deutschland gedruckt wird.
- Personalausweis: Grundgebühr 37 Euro (ab 24 Jahren), plus 41 Euro Auslandszuschlag. Für Europa liegt die übliche Bearbeitungszeit bei etwa 6 bis 8 Wochen.
- Biometrisches Foto: Es muss den deutschen ICAO-Vorgaben entsprechen (Kopfhöhe, Hintergrund, Ausleuchtung). Nicht jedes spanische Fotostudio kennt diese Norm im Detail: frag gezielt nach einem "biometrischen Passfoto nach deutschem Standard", oder nutze eine geprüfte Foto-App, falls das Konsulat digitale Uploads akzeptiert.
Der Honorarkonsul in Valencia: deine erste Anlaufstelle
Die gute Nachricht: Du musst nicht bei null anfangen. Der deutsche Honorarkonsul in Valencia, Rechtsanwalt Gaspar Ripoll Ruiz de la Escalera, nimmt Pass- und Personalausweisangelegenheiten entgegen, ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung.
- Adresse: Avenida Marqués de Sotelo 4, 3°, Tür 9A, 46002 Valencia.
- Telefon: (+34) 96 310 62 53, E-Mail: valencia@hk-diplo.de.
Manche Honorarkonsuln verfügen über die nötige Technik, um Fingerabdrücke und biometrische Daten direkt vor Ort zu erfassen, andere nicht: das ist von Standort zu Standort verschieden, und für die dortige Bearbeitung fällt zusätzlich eine eigene Honorarkonsul-Gebühr an. Ruf am besten zuerst dort an. Sie sagen dir genau, was in Valencia erledigt werden kann und wofür du nach Barcelona musst.
Österreichischer Pass und Personalausweis: nur über die Botschaft Madrid oder die Honorarkonsulate
Für Österreicher/innen gibt es in Valencia keine eigene Vertretung. Anträge für Reisepass und Personalausweis laufen ausschließlich persönlich, mit Termin, über die Österreichische Botschaft in Madrid (Paseo de la Castellana 91, 28046 Madrid) oder über die österreichischen Honorarkonsulate in Barcelona, Málaga, Teneriffa oder Las Palmas de Gran Canaria.
- Reisepass: Ausstellungsgebühr von rund 112 Euro (Stand Mai 2026). Da der Pass zentral in Österreich gedruckt wird, plane mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein: eine Passverlängerung ist nicht möglich, es ist immer ein Neuantrag.
- Biometrische Erfassung an einem Honorarkonsulat (statt direkt an der Botschaft): zusätzlich 45 Euro pro Reisepass.
- Personalausweis: im Scheckkartenformat, kann ebenfalls an der Botschaft beantragt werden und gilt in vielen europäischen Ländern als Reisedokument für den Grenzübertritt.
Für dringende Fälle außerhalb der Öffnungszeiten unterhält die Botschaft eine Notfallnummer. Ruf vorher an: ohne Termin wird niemand angenommen.
Schweizer Pass und Identitätskarte: ebenfalls Generalkonsulat Barcelona
Für Schweizer/innen mit Wohnsitz in der Comunitat Valenciana, Katalonien, Aragonien, den Balearen oder der Region Murcia ist das Schweizerische Generalkonsulat in Barcelona zuständig (nicht die Botschaft in Madrid, die andere Regionen Spaniens betreut). Der Ablauf:
- Du stellst den Antrag zuerst online.
- Nach Prüfung wirst du eingeladen, deine biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbild) persönlich bei der zuständigen Vertretung erfassen zu lassen. Das Generalkonsulat Barcelona setzt dafür gelegentlich auch eine mobile Biometrie-Einheit ein, die Erfassungstermine näher an Valencia anbietet: frag beim Konsulat nach dem nächsten Termin in deiner Nähe, statt automatisch nach Barcelona zu fahren.
- Kosten: Erneuerung des Schweizer Passes im Ausland in der Regel rund 100 Franken, die Identitätskarte rund 65 Franken (Richtwerte, an der Vertretung nachprüfen).
Wichtig für Schweizer Haushalte: Für die Anmeldung im Auslandschweizerregister braucht es einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte von allen Familienmitgliedern. Ohne aktuelles Ausweisdokument hakt also auch diese Anmeldung.
Der Führerschein: eine andere Baustelle
Anders als Pass und Personalausweis läuft der Führerschein nicht über ein Konsulat. Ein deutscher oder österreichischer EU-Führerschein bleibt in Spanien gültig, du musst ihn nicht sofort umtauschen. Sobald du aber dauerhaft in Spanien wohnst (empadronado, mit EU-Anmeldebescheinigung), tickt eine spanische Uhr:
- Spätestens zwei Jahre nach Beginn deines gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien musst du deinen EU-Führerschein bei der DGT (Dirección General de Tráfico) gegen ein spanisches Dokument umtauschen (den sogenannten canje), keine Fahrprüfung nötig, aber ein psychophysischer Eignungstest an einem zugelassenen Zentrum ist Pflicht.
- Termin (cita previa) über sede.dgt.gob.es, Rubrik "Canje UE/EEE". Gebühr rund 28,87 Euro (Tasa 2.3) plus die Kosten für den Eignungstest, Beträge vor Ort bestätigen lassen.
- Du bekommst zunächst eine vorläufige Fahrerlaubnis für 6 Monate, die endgültige Karte kommt per Einschreiben nach 4 bis 6 Wochen.
Für Schweizer Führerscheine gilt das nicht automatisch: die Schweiz ist kein EU-/EWR-Mitglied, und ob der reziproke Umtausch identisch behandelt wird, ist vorab bei der DGT zu klären, nicht als selbstverständlich vorauszusetzen.
Eine zweite, unabhängige Frist betrifft nur das Kartendokument selbst: deutsche Führerscheine, die seit Januar 2013 ausgestellt wurden, sind als Plastikkarte 15 Jahre gültig und müssen danach rein administrativ erneuert werden (die Fahrerlaubnis selbst verfällt nicht). Wer schon länger als zwei Jahre in Spanien wohnt, erledigt das ohnehin über den spanischen canje bei der DGT, nicht über eine deutsche oder österreichische Behörde aus der Ferne.
Registrierung: damit man dich im Notfall erreicht
Wie die Konsularregister anderer Länder helfen auch die DACH-Systeme vor allem in Krisenfällen (Naturkatastrophen, größere Vorfälle) und bei Passverlust:
- Deutschland: die freiwillige Krisenvorsorgeliste ELEFAND, online unter krisenvorsorgeliste.diplo.de oder per App.
- Österreich: die freiwillige Registrierung unter auslandsregistrierung.bmeia.gv.at oder über die Auslandsservice-App.
- Schweiz: die Anmeldung im Auslandschweizerregister ist praktisch obligatorisch, sobald du dich dauerhaft in Spanien niederlässt, und Voraussetzung für einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte.
Und der Rest der Verwaltung?
Für eine im Ausland geschlossene Ehe oder eine im Ausland geborene Person läuft die deutsche Nachbeurkundung über das Standesamt deines letzten deutschen Wohnorts, oder, falls du nie in Deutschland gemeldet warst, über das Standesamt I in Berlin. Bei der Steuer bleibt es individuell: je nach Wohnsitz und Einkünften kann eine Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz fortbestehen, prüfe deinen Fall im Zweifel mit einer Steuerberatung, die beide Länder kennt. Bei allen Fragen rund um Pass, Personalausweis oder Registrierung bleibt der Honorarkonsul in Valencia (für Deutsche) dein schnellster erster Kontakt.
Quellen
- Generalkonsulat Barcelona, Auswärtiges Amt
- Der Honorarkonsul in Valencia, Auswärtiges Amt
- Pässe und Personalausweise in Spanien, Auswärtiges Amt
- Reisepass, Österreichische Botschaft Madrid (BMEIA)
- Pass und Identitätskarte, Schweizerische Vertretungen in Spanien (EDA)
- DGT, Führerscheinumtausch (Canje UE/EEE)
Infos verifiziert im Juli 2026. Zuständigkeiten, Fristen und Gebühren ändern sich: prüfe vor jedem Schritt die offizielle Quelle oder ruf direkt beim Honorarkonsul beziehungsweise der zuständigen Vertretung an. The Daily Valencia ist eine KI-gestützte Publikation mit menschlicher Redaktion: unser Team recherchiert, prüft und verantwortet jeden Artikel. Ein Fehler aufgefallen? Schreib uns, wir korrigieren es.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für meinen deutschen Pass zwingend nach Barcelona?
Nicht unbedingt. Zuständig ist zwar das Generalkonsulat Barcelona, aber der Honorarkonsul in Valencia nimmt Pass- und Personalausweisanträge nach telefonischer Terminvereinbarung entgegen. Ruf dort zuerst an: du erfährst sofort, ob dein Fall vor Ort geht oder eine Fahrt nach Barcelona nötig ist.
Was tue ich, wenn ich meinen Pass oder Ausweis verliere?
Melde den Verlust zuerst bei der spanischen Polizei (das Protokoll brauchst du später) und kontaktiere dann sofort die zuständige Vertretung: Generalkonsulat Barcelona für Deutsche und Schweizer/innen, Botschaft Madrid für Österreicher/innen. Alle drei können ein Not- beziehungsweise Interimsreisedokument ausstellen, meist innerhalb weniger Tage, gegen eine zusätzliche Gebühr.
Muss ich meinen deutschen oder österreichischen Führerschein in Spanien umtauschen?
Ja, spätestens zwei Jahre nach Beginn deines dauerhaften Aufenthalts in Spanien, über die DGT (canje UE/EEE), mit psychophysischem Eignungstest, aber ohne neue Fahrprüfung. Das läuft komplett über die spanische Verwaltung, nicht über ein Konsulat.
Brauche ich als Schweizer/in ein Visum, um in Valencia zu leben?
Nein. Dank der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU genießt du Freizügigkeit ähnlich wie EU-Bürger/innen, musst dich aber trotzdem bei der Ausländerbehörde registrieren und, für Pass und Identitätskarte, im Auslandschweizerregister anmelden.
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